Neue Preise für podologische Leistungen
Höhere Preise ab 1. Juli 2023
Die Preise werden in zwei Stufen angehoben. Zum 1. Juli 2023 kommt die erste Anpassung um rund 7 Prozent. Nach einem Jahr erfolgt dann zum 1. Juli 2024 eine weitere Steigerung um rund 5 Prozent. Auf das größte Plus konnten sich die Vertragspartner bei den Hausbesuchen einigen: deren Vergütung steigt über die gesamte Vertragslaufzeit um 25,4 Prozent. Eingeflossen in die neuen Preise sind unter anderem die Entwicklung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, der Gewerbemieten und der Inflation.
„Ich freue mich, dass die gute Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern der Podologie weitergeht. Das Ergebnis ist eine großzügige Anhebung der Vergütung, die Podologinnen und Podologen auch längerfristig ein auskömmliches Einkommen ermöglicht“, sagt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband
„Dieses Verhandlungsergebnis markiert ein weiteres Puzzlestück in der Vergütungsentwicklung der Podologie für kassenzugelassene Praxen“, ergänzt Volker Pfersich, 1. VDP-Bundesvorstand.
Nagelspangenbehandlung wird erweitert
Das Leistungsspektrum der Nagelspangenbehandlung wird erweitert und an die Versorgungsrealität angepasst. So gibt es ebenfalls ab 1. Juli 2023 die neue abrechenbare Position „Erstbefundung klein“.
Außerdem ist jetzt vertraglich festgelegt, dass es für jeden Nagel eine eigene Verordnung geben muss. Der Fragen-Antwort-Katalog zur Nagelspangenbehandlung wurde umfangreich überarbeitet – er enthält nun zahlreiche neue Details zu dieser podologischen Leistung.
Alle Details zur neuen Vereinbarung vom 19. Juni 2023 sowie den aktualisierten Fragen-Antworten-Katalog finden Sie auf der Website des GKV-Spitzenverbandes.
Quellen: Bundesverband für Podologie e.V. | Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. | Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e.V. | GKV-Spitzenverband