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Versorgungsintervalle Orthopädische Maßschuhe

Eine Verordnung von orthopädischen Maßschuhen liegt vor wenn eine notwendige Versorgung mit üblichen orthopädieschuhtechnischen Hilfsmitteln wie Einlagen und orthopädische Zurichtungen am Konfektionsschuh nicht möglich ist.

Bei der Erstversorgung können bei notwendiger Indikation zwei Paar orthopädische Straßenschuhe und ein Paar orthopädische Hausschuhe verordnet werden.

Eine Folgeversorgung von orthopädischen Straßenschuhen ist nach zwei Jahren und für orthopädische Hausschuhe nach vier Jahren möglich.

Die Verordnung eines orthopädischen Therapieschuhs (Interimsschuhs) wie zum Beispiel Verbandschuh Vorfuß- Fersenentlastungsschuh oder Anti-Varus-Schuh für Kinder erfolgt bei Notwendigkeit.

Orthopädische Badeschuhe oder orthopädische Sportschuhe können alle vier Jahre bei entsprechender Indikation beantragt werden.

Ein Paar orthopädische Sportschuhe kann für regelmäßig Sport treibende Personen mit pathologischem Fußbefund verordnet werden. Eine Folgeverordnung bei aktiven Sportlern ist entsprechend der Notwendigkeit spezieller Sportdisziplinen möglich. Eine Folgeverordnung für Freizeitsportler kann nach vier Jahren erfolgen.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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