Richtlinienverfahren
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für folgende psychotherapeutische Verfahren: Verhaltenstherapie tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie.
Diese Verfahren werden „Richtlinienverfahren“ genannt. Siehe auch Verhaltenstherapie und psychoanalytisch begründete Verfahren.