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Richtlinienverfahren

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für folgende psychotherapeutische Verfahren: Verhaltenstherapie tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie.

Diese Verfahren werden „Richtlinienverfahren“ genannt. Siehe auch Verhaltenstherapie und psychoanalytisch begründete Verfahren.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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