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Heilmittel

Heilmittel im Sinne des fünften Sozialgesetzbuches sind „persönlich zu erbringende ärztlich verordnete medizinische Dienstleistungen die nur von Angehörigen entsprechender Gesundheitsberufe geleistet werden dürfen“.

Dazu zählen zum Beispiel die Ergotherapie oder die Physiotherapie. Davon grenzen sich die Arzneimittel (Medikamente) und die Hilfsmittel (sächliche Heilmittel wie Gehhilfen oder ähnliches) ab.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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