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Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung wird geltend wenn kein Vorsorgebevollmächtigter vorab durch die Patientin oder den Patienten bestimmt wurde und handeln kann. In diesem Fall bestimmt ein Betreuungsgericht eine gesetzliche Vertreterin oder einen gesetzlichen Vertreter.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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