31. August 2022
Sie kommt als langweilige Zahl daher, bringt aber für Arbeitnehmende viele Vorteile: Die EU-Richtlinie 2019/1152 bestimmt, dass Arbeitsverträge seit August mehr Informationen enthalten müssen, um Arbeitsbedingungen transparenter und vorhersehbarer zu machen. Wie Arbeitsverträge künftig aussehen müssen, welche Vorteile das erweiterte Nachweisgesetz hat und was für bestehende Arbeitsverträge gilt, erklärt ARAG-Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.