Personalführung – gewusst wie!

Personalführung
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Der Wunsch nach Entlastung führt oft zur Einstellung neuer Mitarbeiter. Josef Förster erläutert, wie die Personalführung und die damit zusammenhängenden Führungs- und administrativen Aufgaben souverän gemeistert werden können.

Im Unterricht höre ich von angehenden Podologinnen immer öfter die Aussage: „Wenn ich mich selbstständig mache, möchte ich allein bleiben. Den Aufwand und den Ärger mit Mitarbeitern möchte ich mir nicht antun“.

Das ist sicherlich auch den eigenen Erfahrungen in der bisherigen Berufstätigkeit und in der Ausbildung zur Podologin geschuldet. Es dürfte aber auch mit gewissen Befürchtungen verbunden sein, den unbekannten Aufgaben der Personalführung und den damit zusammenhängenden Führungs- und admi­nistrativen Aufgaben nicht gewachsen zu sein.

Die Realität

Die Realität sieht jedoch immer öfter so aus, dass wegen der weiter zunehmenden Nachfrage nach podologischen Leis­tungen die sich selbstständig machende ­Podologin von der einsetzenden und steigenden Nachfrage überrascht und erfreut ist.

Da entsteht schnell in den ersten Monaten der Tätigkeit der Wunsch nach Entlastung an der Rezeption und mit zunehmender Beanspruchung auch in der podologischen Tätigkeit. Das ist auch deswegen sinnvoll, weil nur durch eine Ausweitung des Praxisbetriebs über eine einzelne Podologin hinaus eine bessere Rentabilität der Praxis erzielt werden kann.

Risiken vermeiden

Bei den Überlegungen für die Einstellung von Mitarbeitern sollten Sie auf jeden Fall Konstruktionen wie die Beschäftigung von sogenannten freien Mitarbeitern oder die Vermietung von einzelnen Behandlungskabinen und dergleichen tunlichst vermeiden. Mit solchen Konstruktionen sind erhebliche finanzielle, rechtliche und Sozialversicherungsrisiken verbunden.

Gemeinsam Erfolge erzielen

Unsicherheit im Umgang mit Personal hängt sicherlich auch mit Unkenntnis und mangelnder Erfahrung zusammen. Auch ist der Grundsatz moderner Personalarbeit, gemeinsam Erfolge erzielen zu wollen, noch längst nicht in podologischen Praxen Standard.

Beachten Sie: Die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen ist für Sie mit überschaubarem Risiko verbunden.

Es gelten keine Tarifverträge, der gesetzliche Kündigungsschutz ist minimal und das Risiko Lohnfortzahlung ist weitgehend abgedeckt.

Personalkosten kalkulieren

Gemeinsam Erfolge zu erzielen heißt aber auch, die wirtschaftlichen Grund-lagen für die Zusammenarbeit zu klären. Dazu gehört in erster Linie eine Kalkulation, die auf die Faustformel gebracht werden kann: Der Mitarbeiter sollte etwa doppelt so viel an Erlösen für die Praxis erzielen wie er selbst kostet.

Untergrenze für das Gehalt ist seit ­einigen Jahren der Mindestlohn von 8,84 Euro je Arbeitsstunde. Monatslöhne bei Vollzeit von 40 Wochenstunden von rund 2000  Euro sollten möglich sein.

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