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Zahl der Hautkrebs-Neuerkrankungen in Bayern stagniert
Dienstag, 20 Juli 2010
In Bayern stagniert die Zahl der Neuerkrankungen beim schwarzen Hautkrebs. Das ist das Ergebnis des ersten Bayerischen Hautkrebsberichtes. Demnach sind die Zahlen seit 2002 mit rund 14 neuen Fällen pro 100000 Einwohner konstant. „Prävention und Früherkennung bleiben aber weiter unerlässlich“, betonte der bayerische Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) bei der Vorstellung des Berichts Mitte Juli in Nürnberg. Denn die Zahl der Neuerkrankungen am weißen Hautkrebs ist in Bayern von 2002 bis 2006 deutlich gestiegen. Bei Männern kam es zu einem Anstieg von 25 auf 38, bei Frauen von 13 auf 23 Neuerkrankungen pro 100000 Einwohner.
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Ampel auf Rot
Montag, 19 Juli 2010
Die bayerischen Ausbildungsstätten für Podologie standen schon in den Startlöchern. Im September sollte zudem in Traunstein eine weitere Schule unter der Trägerschaft des ZFD-Landesverbandes Bayern ihre Pforten öffnen. Alles deutete darauf hin, dass nun auch in Bayern eine Teilzeitausbildung zum Podologen gestattet sein sollte. Anfang Juli sprang allerdings die Ampel auf Rot. Die Regierung von Oberbayern teilte den Schulen, die einen Antrag aus Teilzeitausbildung gestellt hatten, in einer E-Mail mit: "... vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus wurden wir gebeten, die Schulen und Schulträger darüber zu informieren, dass eine Ausbildung in Teilzeit an den Berufsfachschulen für Podologie zum kommenden Schuljahr nicht möglich ist. Hierzu erhielten wir folgende Begründung: Die vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus in die Anhörung gegebene Dritte Verordnung zur Änderung der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Podologie, welche insbesondere die Möglichkeit einer Ausbildung in Teilzeit eröffnen sollte, erhielt nicht die Zustimmung der anderen Ressorts und kann somit nicht in Kraft treten. Somit kann die für die Durchführung einer Teilzeitausbildung in der Podologie notwendige Rechts-änderung zum kommenden Schuljahr nicht in Kraft treten und es können - bis auf weiteres - keine Teilzeitklassen gebildet werden." Eine schriftliche Begründung von Seiten des Kultusministeriums mit Angaben der entsprechenden Ressorts und deren Einwände liegt noch nicht vor.
 
Beitrags- und Versicherungspflicht bei der BGW
Donnerstag, 15 Juli 2010
Der Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands (ZFD) hat durch seine Kooperation mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrt nach längeren Gesprächen und Diskussionen eine Änderung der Beitragsbedingungen für Fußpfleger erreicht. Demnach müssen Fußpfleger ohne Erlaubnis nach § 1 PodG keine Berufsgenossenschafts-beiträge zahlen, solange sie keine Mitarbeiter beschäftigen.
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