(Foto: Tim Reckmann/pixelio)
20. Dezember 2019

Nur Diabetes muss von Kassen bezahlt werden

Im März 2019 hatte das Landessozialgericht NRW in einem Urteil (L 5 KR 198/18 vom 28.03.2019) einer Patientin, die nicht an Diabetes mellitus leidet, die Kostenübernahme von podologischen Leistungen durch ihre Krankenkasse zugesprochen. Dabei wurde die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache beim Bundessozialgericht zugelassen. Die beklagte Krankenkasse hatte daraufhin Revision eingelegt.

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(Foto: delater/pixelio.de)
16. Dezember 2019 | News-Gesundheitspolitik

Weniger „Azubis“ in Heilmittelberufen

Bei mehreren Heilmittelberufen ist die Zahl der Auszubildenden seit 2010 tendenziell rückläufig. Das geht aus der Antwort (19/14010) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/13644) der Grünen-Fraktion hervor.

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16. Dezember 2019 | News-Verband

Punkte für Kurzentschlossene

Freie Plätze meldet der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Deutschen Verbandes für Podologie (ZFD) noch für sein bepunktetes Diabetesseminar am 18. Januar 2020 in Dortmund.

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