
COVID-19-Ausnahmeregelungen für Leistungserbringer
Welche Ausnahmeregelungen für ärztlich verordnete Leistungen gelten, wenn es in einzelnen Regionen wieder zu steigenden Infektionszahlen durch das Coronavirus kommt und Schutzmaßnahmen greifen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einem Grundlagenbeschluss festgelegt. Auch Heilmittelerbringer profitieren davon. So gibt es für die Dauer von Heilmittelverordnungen eine Sonderregelung.