
„Die Kolleginnen und Kollegen riskieren aktuell ihre Kassenzulassung“
Viele Podologinnen und Podologen mit Kassenzulassungen haben die Anerkenntniserklärung für den neuen bundeseinheitlichen Vertrag nach § 125 Abs. 1 noch nicht abgegeben, berichtet der GKV-Spitzenverband. Dabei wurde der Stichtag bereits einmal verschoben – vom 30. Juni 2021 auf den 30. September 2021. Doch was, wenn man auch diese Frist verstreichen lässt? Und welche Vorteile hat die Kassenzulassung in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie? DER FUSS hat bei podo deutschland Präsidentin Ruth Trenkler nachgefragt.