
Kein Kaffee bei Hausbesuchen
Mobile Arbeitnehmer, die sich auf dem Weg zwischen Arbeitsterminen schnell einen Kaffee oder Snack holen, haben bei einem Unfall nicht zwangsläufig Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. So lautet ein Urteil des Thüringer Landessozialgerichts, das jüngst veröffentlicht wurde (Az.: L 1 U 1312/18).