07. Juli 2011
Am 1. Juli ist die neue Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft getreten.
Die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie soll Interpreta-tionsspielräume einschränken und sich formal an die aktuelle Rechtsprechung anpassen. Der Großteil aller Änderungen betrifft den Richtlinientext, der Heilmittel-Katalog ist nur in ganz geringem Umfang betroffen.
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