
Zweitmeinung Amputationen bei Diabetischem Fuß: Auch Podologen können gefragt werden
Patienten, die vor der Entscheidung über eine Amputation bei einem diabetischen Fußsyndrom eine ärztliche Zweitmeinung einholen möchten, haben künftig eine noch breitere Auswahl an ärztlichen Fachdisziplinen, die eine Zweitmeinung erbringen dürfen. Auch Podologen und Orthopädieschuhmacher können nun bei Bedarf hinzugezogen werden.Der G-BA hat seinen noch nicht in Kraft getretenen Beschluss aus dem April 2020 zu diesem neuen Zweitmeinungsverfahren noch einmal ergänzt.