Verordnungsfähigkeit der Podologie wird geprüft
Auf Antrag der Patientenvertretung hat der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein neues Beratungsverfahren begonnen. Geprüft wird die Verordnungsfähigkeit von Podologie bei diabetischem Fußsyndrom und vergleichbaren Schädigungen der Haut und der Zehennägel.