
Ausnahmeregelungen für die Versorgung mit Heilmitteln verlängert
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie gibt es weitere Sonderregelungen für die Versorgung mit Heilmitteln, um Patienten, Arztpraxen und Therapeuten zu entlasten. Die Erbringung der Therapie kann flexibler gestaltet werden, um unnötige Arztkontakte zu vermeiden. Heilmittelerbringer können für die Abrechnung notwendige Änderungen oder Ergänzungen auf dem Verordnungsblatt ohne erneuten Arztkontakt selbst vornehmen. Des Weiteren wird eine Teilabrechnung bereits erbrachter Leistungen ermöglicht, Verordnungen können jeweils zeitnah – also auch mehr als einmal pro Monat – abgerechnet werden. Darüber hinaus wurden die Möglichkeiten für telemedizinische Leistungen in vielen Heilmittelbereichen erweitert, sofern dies aus therapeutischer Sicht sinnvoll ist. Die Empfehlungen finden Sie hier.