Praxiskauf – ein Bericht aus der Beratungspraxis

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Auf Seite 32 im FUSS 5/6 2018 genehmigte die Bank den Kredit für den Kauf einer Praxis. Betriebsberater Josef Förster schildert nun im zweiten Teil seiner „Kaufbegleitung“, wie es mit dem Praxiskauf weiterging und wie er erfolgreich abgeschlossen wurde.
Zur Erinnerung – eine Podologin, Mitte 40, entschließt sich nach einigen Jahren als Arbeitnehmerin, in denen sie umfangreiche Erfahrungen gesammelt hat, zum Schritt in die Selbstständigkeit. Sie kennt Chancen und Risiken einer Selbstständigkeit und hat sich ausführlich damit beschäftigt.
Verträge unter Dach und Fach
Nach der Bewilligung des Kredites standen als nächstes die abschließenden Verhandlungen über den Kaufvertrag an. Es wurden verschiedene Punkte für die Bewertung einzelner Anlagegüter geklärt und auch besprochen, welche Materia-lien im Einzelnen übernommen werden sollten. Dann wurde der Kaufvertrag per Unterschrift unter Dach und Fach gebracht (mit dem Vorbehalt des Abschlusses des Mietvertrags).
Denn anschließend wurde mit dem Vermieter der Praxisräume verhandelt. Es herrschten Zweifel darüber, ob der Vermieter auf die Forderung nach einem Zehnjahres-Mietvertrag eingehen würde. Wie sich schnell herausstellte, war das aber kein Problem.
Eine zehnjährige Mietdauer ist deswegen sinnvoll, weil auch der Kreditvertrag einschließlich Tilgung über zehn Jahre läuft. Gelingt es dann auch noch, die Abschreibungen (nicht liquiditätswirksam, aber Kosten der Praxis) etwa in Höhe der Tilgungsrate zu halten so ist die Tilgung des Kredites kein großes Problem.
Ebenfalls problemlos gestaltete sich die Übernahme beziehungsweise Weiterführung vorhandener weiterer Verträge, zum Beispiel Telefon, was schon zum Teil im Kaufvertrag geregelt worden war.
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