Neuer Vdek-Vertrag
Anzeige
Der ZFD-Vertragsausschuss informiert, dass am am 24. September 2010 ein neuer Vdek-Vertrag unterschrieben wurde. Dieser gilt rückwirkend zum 1. September 2010. Der Vertrag und die Vergütungslisten sind vereinbart zwischen dem ZFD, dem VDP und den folgenden Ersatzkassen: Barmer GEK ,Techniker Krankenkasse (TK), Deutsche Angestellten-Krankenkasse (Ersatzkasse) ,KKH-Allianz (Ersatzkasse), HEK –Hanseatische Krankenkasse und hkk. Die Vergütungsliste Ost gilt für die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, und Thüringen. Die Vergütungsliste West gilt für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein.
Die Sätze der Honorarliste können auch für Leistungen berechnet werden, die vor dem 1. September 2010 begonnen worden sind und nach dem 31. August 2010 beendet werden. Das heißt: Hat mindestens eine Behandlung der HMV im September stattgefunden, so können alle Behandlungen zu den neuen Honoraren abgerechnet werden.