BSK informiert in neuer Broschüre über Heilmittel-Richtlinie

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Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) hat eine aktualisierte Version seiner Broschüre „ABC Heilmittel-Richtlinie“ veröffentlicht.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben grundsätzlich Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln. Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die bisherigen Richtlinien für die Versorgung von Patient*innen überarbeitet hat, sind diese im Sommer 2022 in Kraft getreten.
In einer jetzt überarbeiteten Neuauflage der Broschüre „ABC Heilmittel-Richtlinie“ des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) stellt die Autorin, Marion Rink, selbst Patientenvertreterin im G-BA, die neuen Bestimmungen vor. Ziel war es dabei, die bisherige Richtlinie zu vereinfachen und den veränderten Bedarfen der Patient*innen anzupassen.
Die Broschüre, die sich an Ärzten*innen, Therapeuten*innen und Patienten*innen richtet, kann beim BSK online bestellt oder telefonisch unter 06294-428170 bestellt werden.
Quelle: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. | Redaktion: Cornelia Meier