FFP2-Masken-Pflicht für Patient*innen

Foto: Alliance/Adobe Stock
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Ab 1. Oktober 2022 gilt wieder für alle Patient*innen und Besucher*innen in Podologie-Praxen eine FFP2-Masken-Pflicht. Es handelt sich dabei um eine bundesweite Regelung.

Von 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen: Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern. Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Website der Bundesregierung.

 

Quelle: Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e. V. | Redaktion: Cornelia Meier