Telefonische Krankschreibung bis Ende Mai möglich

Foto: Alexander Raths/Adobe Stock
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten nochmals um weitere zwei Monate bis einschließlich zum 31. Mai 2022 verlängert.

Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können damit weiterhin telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.

Trotz der geplanten bundesweiten Lockerung der Infektionsschutzmaßnahmen durch den Gesetzgeber sieht der Gemeinsame Bundesausschuss diese Entscheidung als „sachgerecht“ an. Arztpraxen seien kein „normaler“ Ort im öffentlichen Leben. Hier träfen vielmehr Menschen mit verschiedenen medizinischen Problemen aufeinander. Die Sonderregelung soll helfen, Kontakte in Arztpraxen zu vermeiden und damit Patienten wie auch die dortigen Mitarbeitenden zu schützen.
 

Quelle: Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) | Annette Switala