Telematikinfrastruktur: Digitale Datenautobahn für das Gesundheitswesen

Foto: tadamichi/Adobe Stock
Der Kunstbegriff Telematik setzt sich aus den beiden Worten Telekommunikation und Informatik zusammen. Foto: tadamichi/Adobe Stock

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[ABO] Für Podologinnen und Podologen geht künftig an der Digitalisierung kein Weg mehr vorbei. Die Anbindung der Heilmittelerbringenden an die Telematikinfrastruktur ist beschlossene Sache. Fest steht mittlerweile auch der Zeitplan. Und der ist sportlich: Wer bis 2026 keinen Zugang hat, kann keine Leistungen zulasten der GKV mehr erbringen.

  1. Straffer Zeitplan
  2. Eine Frage der Finanzierung
  3. Lückenloser Austausch aller Beteiligten auf Augenhöhe
  4. Sicher ist sicher
  5. Technische Voraussetzungen
  6. Plastik statt Papier
  7. Aktiv werden, aber nichts überstürzen

Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens läuft auf Hochtouren. Zusammenbringen soll die Akteure die Telematikinfrastruktur – kurz TI. Sie ist laut § 306 Absatz 1 Satz 2 SGB V definiert als „interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur, die der Vernetzung von Leistungserbringern, Kostenträgern, Versicherten und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens sowie der Rehabilitation und der Pflege dient“.

Es geht also um die Schaffung eines flexiblen und dynamischen digitalen Netzwerkes, das alle Akteure des deutschen Gesundheitssystems verbindet. Dazu sollen die Ärzteschaft, Psychotherapeut*innen, Hebammen, Heil- und Hilfsmittelerbringende sowie Kliniken und Krankenkassen so vernetzt werden, dass medizinische Daten und andere wichtige Informationen von Patientinnen und Patienten ebenso schnell wie sicher ausgetauscht werden können.

Mit der Einführung und dem Aufbau der Telematikinfrastruktur beauftragt ist die Gematik GmbH, ein Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes, das auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) verantwortet. Sie trägt die Gesamtverantwortung für den Aufbau und den Betrieb der Telematikinfrastruktur und soll nach eigener Aussage unter anderem gewährleisten, dass die Nutzung für alle Beteiligten „sicher, leistungsfähig und nutzerfreundlich“ ist.

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