Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Impfpflicht ab

Foto: candy1812/AdobeStock
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Mit einem am 11. Februar veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung der „einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht" abgelehnt. Damit bleibt das beschlossene Gesetz in Kraft.

Über die eingegangenen Verfassungsbeschwerden gegen die Teil-Impfpflicht ist damit jedoch noch nicht entschieden. Hier steht eine umfassende Prüfung noch aus.

Die meisten Beschwerdeführenden sind laut Auskunft des Bundesverfassungsgerichtes in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Unternehmen selbstständig, angestellt oder verbeamtet tätig. Sie sind überwiegend ungeimpft oder lehnen weitere Impfungen ab; einige waren bereits an COVID-19 erkrankt. Weitere Beschwerdeführende sind Leitende einer betroffenen Einrichtung oder eines Unternehmens, die weiterhin ungeimpfte Personen beschäftigen wollen. Zu den weiteren Beschwerdeführenden zählen ungeimpften Ärzt*innen, Zahnärzt*innen und sonstige medizinische Dienstleistende.

 

Quelle: Bundesverfassungsgericht | Cornelia Meier