Erste Hilfe im Betrieb: Neue Anforderungen an Verbandskästen

Foto: benjaminnolte/AdobeStock
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Seit November 2021 gelten neue Anforderungen an Verbandskästen, berichtet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Bis zum 30. April 2022 haben Betriebe noch Zeit, ihr Erste-Hilfe-Material aufzustocken.

Aktualisiert wurden die DIN 13157 (kleiner Verbandskasten) und die DIN 13169 (großer Verbandskasten). Dabei habe sich im Vergleich zu den DIN-Versionen nur wenig verändert.

Erste-Hilfe-Materialien sind keine entfallen. Vor dem Hintergrund der pandemischen Lage neu hinzugekommen sind allerdings Gesichtsmasken (mindestens Typ I (nach DIN EN 14683)). Auch Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut wurden aufgenommen. Zu den meistverbrauchten Verbandsmaterialien zählen laut BGW darüber hinaus Pflaster. Auch deren Menge ist erhöht worden.

Die BGW betont, dass keine neuen Verbandskästen gekauft werden müssen. Es reicht aus, die Materialien normgerecht zu ergänzen.

 

Quelle: BGW | Cornelia Meier