Podologie-Ausbildung: Wie steht es um die Schulgeldfreiheit?

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Voller Erfolg – ab Juli wird das rheinland-pfälzische Sozialministerium das Schulgeld für die Auszubildenden an den privaten Gesundheitsfachschulen übernehmen. Dazu gehören auch die Podologie-Schüler*innen. Doch noch ist die Podologieausbildung nicht in allen Bundesländern schulgeldfrei. Wir haben den aktuellen Stand für Sie zusammengefasst.
Von der Arbeit von Podologinnen und Podologen profitieren Menschen jeden Alters. Schließlich behandeln sie nicht nur von Schädigungen bedrohte und bereits geschädigte Füße, sondern kümmern sich auch um die präventive, therapeutische und/oder rehabilitative Behandlung des gesunden Fußes. Allein im Zeitraum von Januar bis September 2020 haben die gesetzlichen Krankenkassen rund 197 Millionen Euro für podologische Behandlungen ausgegeben, berichtet der GKV-Spitzenverband. Tendenz steigend. In ganz Deutschland sind aber derzeit nur etwa 16.000 Podologinnen und Podologen tätig.
Auch um den Nachwuchs ist es schlecht bestellt. In vielen Bundesländern stagniert die Zahl der Schülerinnen und Schüler. Grund hierfür ist unter anderem die sinkende Zahl der Schulen, an denen Podologen und Podologinnen ausgebildet werden. Insgesamt sind es in Deutschland gerade einmal 33 Schulen. In Brandenburg und Bremen gibt es überhaupt keine Schulen, die eine Ausbildung für den wichtigen Gesundheitsfachberuf anbieten.
Kostspielige Ausbildung
Hinzu kommt: Von den Podologieschulen in Deutschland sind mit Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen sowie Sachsen aktuell nur Schulen in sechs Bundesländern schulgeldfrei. In den übrigen Bundesländern müssen Podologieschülerinnen und -schüler für ihre Ausbildung ein Schulgeld bezahlen.
Angehende Podologinnen und Podologen zahlten im Schuljahr 2018/2019 im Durchschnitt 325 Euro Schulgeld im Monat, berichtet der Deutsche Krankenhausinstitut e. V. Mit eingerechnet sind dabei nicht die sonstigen Kosten, die während eines Ausbildungsganges entstehen. Sie schlugen im Schuljahr 2018/2019 durchschnittlich mit rund 673 Euro zu Buche. Hinzu kam eine Aufnahmegebühr in Höhe von durchschnittlich 199 Euro sowie eine – im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen – hohe Prüfungsgebühr von im Durchschnitt 392 Euro.
Schulgeldpflichtig oder schulgeldfrei? Der Stand in Deutschland nach Bundesland (Mai 2022)
Bundesland |
Status |
Baden-Württemberg |
In Baden-Württemberg ist die Schulgeldfreiheit für Gesundheitsberufe bislang nicht umgesetzt, obwohl der Koalitionsvertrag 2021 der Landesregierung dies verspricht. Erst im November 2021 forderte das Verbändebündnis „Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsberufen“ daher erneuet eine sofortige Umsetzung der Schulgeldfreiheit. |
Bayern |
Seit dem Schuljahr 2019/2020 fällt in Bayern für Gesundheitsberufe kein Schulgeld mehr an. Allerdings erheben die Schulen „Verwaltungsgelder“ in unterschiedlicher Höhe. |
Berlin |
Ausbildung in den Therapieberufen ab 2022/2023 schulgeldfrei. Wie in einer Gemeinsamen Presseerklärung der rot-rot-grünen Koalition im Berliner Abgeordnetenhaus am 10. August 2021 mitgeteilt, ist es gelungen, die Finanzierung des Schulgeldes für Gesundheitsfachberufe im Haushalt 2022/23 zu verankern. |
Brandenburg |
In Brandenburg gibt es derzeit keine Podologieschulen. |
Bremen |
Bremen verfügt über keine eigenen Podologieschulen. In einigen der Bremer Schulen für Logopäd*innen, Ergo- und Physiotherapeut*innen gilt allerdings mittlerweile die Schulgeldfreiheit. |
Hamburg |
Während in Hamburg das Schulgeld für angehende Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten zum 1. April 2019 abgeschafft wurde, müssen Podolog*innen weiterhin selbst für ihre Ausbildung aufkommen. |
Hessen |
Zum 1. August 2020 ist in Hessen ein Gesetz zur Abschaffung des Schulgeldes in Gesundheitsfachberufen in Kraft getreten. Die Podologieausbildung ist damit schulgeldfrei. |
Mecklenburg-Vorpommern |
In Mecklenburg-Vorpommern herrscht bislang keine Schulgeldfreiheit für Podol*innen. |
Niedersachsen |
In Niedersachsen herrscht Schulgeldfreiheit für angehende Podolog*innen. |
Nordrhein-Westfalen |
Für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen muss in Nordrhein-Westfalen kein Schulgeld mehr gezahlt werden. Das Bundesland hat das Schulgeld in den Gesundheitsfachberufen rückwirkend zum 1. Januar 2021 abgeschafft. |
Rheinland-Pfalz |
Ab Juli 2022 übernimmt das rheinland-pfälzische Sozialministerium das Schulgeld für die Auszubildende an den privaten Gesundheitsfachschulen im Land. Dazu gehören Berufe wie Physio- und Ergotherapeut*innen, Podolog*innen und Logopäd*innen, Medizinisch-technische (MTA) und Pharmazeutisch-technische Assistent*innen (PTA) sowie Masseur*innen. |
Saarland |
Im Saarland herrscht bislang keine Schulgeldfreiheit für Podolog*innen. |
Sachsen |
Für Auszubildende in Gesundheitsfachberufen übernimmt der Freistaat Sachsen das Schulgeld ab dem Schuljahr 2020/21. |
Sachsen-Anhalt |
In Sachsen-Anhalt herrscht bislang keine Schulgeldfreiheit für Podolog*innen. |
Schleswig-Holstein |
Seit dem 1. Januar 2019 muss in Schleswig-Holstein für die Podologieausbildung nichts mehr gezahlt werden. |
Thüringen |
Dass der Freistaat künftig pauschal das Schulgeld im Umfang von durchschnittlich 180 Euro für Gesundheitsfachberufe übernehmen wird, kündigte der Landtag im Juni 2021 an. Bei dem Pauschalmodell sei es aber durchaus möglich, dass manche Schulen noch Gebühren erheben, die nicht vom Zuschuss gedeckt werden. |
Quelle: Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e. V.

Redakteurin
DER FUSS