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9. Juli 2021
Redaktion
Wer darf was?

Grenzen beachten

Der Lockdown hat es wieder verstärkt ans Tageslicht gebracht – Podologie und Fußpflege wird noch relativ oft als gleichwertig angesehen und die Tätigkeit „medizinische Fußpflege“ sehr unterschiedlich verstanden.

THOMAS SCHMIDT
Illustration
Foto: pict rider/Adobe Stock

Viele Menschen verwenden traditionell nach wie vor den Begriff „Fußpflege“ und „Fußpfleger“ für alle Behandlungsformen am Fuß. Seit 2002 gibt es aber eine klare Abgrenzung zwischen der Pflege des Fußes (kosmetische Fußpflege) und der medizinischen Fußpflege (Podologie). Die Ausbildung in der Podologie und der Titel sind seit 2002 im sogenannten Podologengesetz bundesweit geregelt. Seitdem werden die Bezeichnungen „Podologie“, „podologische Therapie“ und „Podologe Viele Menschen verwenden traditionell nach wie vor den Begriff „Fußpflege“ und „Fußpfleger“ für alle Behandlungsformen am Fuß. Seit 2002 gibt es aber eine klare Abgrenzung zwischen der Pflege des Fußes (kosmetische Fußpflege) und der medizinischen Fußpflege (Podologie). Die Ausbildung in der Podologie und der Titel sind seit 2002 im sogenannten Podologengesetz bundesweit geregelt. Seitdem werden die Bezeichnungen „Podologie“, „podologische Therapie“ und „Podologe (= medizinischer Fußpfleger)“ in der Fachwelt verwendet.

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