Anerkenntnisfrist verlängert

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Die Frist zur Einreichung der Anerkenntniserklärung wurde bis zum 30. September 2021 verlängert, berichtet der Deutsche Verband für Podologie (ZFD) e. V. – kurz podo deutschland. Podologinnen und Podologen füllen dazu die Anlage 7 „Anerkenntniserklärung" vollständig aus und senden diese an ihre zuständige ARGE.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt der neue bundeseinheitliche Vertrag über die Versorgung mit podologischen Leistungen und deren Vergütung. Dieser ersetzte alle bisherigen Verträge zwischen den Krankenkassen beziehungsweise den Verbänden der Krankenkassen und den jeweiligen Heilmittelverbänden auf Landesebene.
Damit ihre Praxiszulassung als Heilmittelerbringer weiterhin gilt, müssen alle bereits zugelassenen Podologinnen und Podologen den neuen bundeseinheitlichen Vertrag bis zum 30. September 2021 schriftlich anerkennen. Wer diese Frist nicht einhält, muss das Zulassungsverfahren für seine Praxis neu durchlaufen. Anerkenntniserklärungen für den neuen Vertrag sind direkt an die jeweils für ihn zuständige ARGE zu senden – und nicht an den GKV-Spitzenverband zu adressieren. Nach erfolgreicher Online-Registrierung im Zulassungsportal www.zulassung-heilmittel.de ist auch eine Online-Anerkennung. Dort sind im Bereich Verträge/Podologie die Verträge und auch die Anerkenntniserklärung zu finden.
Quelle: Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e. V./Cornelia Meier