BAuA-Studie zum Infektionsschutz in Betrieben

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Maskenpflicht und Abstandsregeln sind angesichts der Corona-Pandemie zur Normalität in deutschen Betrieben geworden. Organisatorische Maßnahmen zum Infektionsschutz wie flexible Arbeitszeiten oder die Umgestaltung von Aufgaben und Teams werden hingegen seltener genutzt als noch zu Beginn der Pandemie. Das zeigt eine repräsentative Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Die Beschäftigten berichten, dass personenbezogene Arbeitsschutzmaßnahmen in ihren Betrieben weitestgehend umgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln (95 %), Abstandsregeln (93 %) und Maskenpflicht (90 %). Organisatorische Maßnahmen wurden im Laufe der Pandemie eher zurückgenommen: Während im Sommer 2020 noch etwa ein Drittel der Beschäftigten von flexiblen Arbeitszeiten berichtete, waren es Anfang 2021 nur noch 12 Prozent. Auch schutzbedürftige Beschäftigte wurden laut der Studie deutlich seltener freigestellt.
Umsetzung der Maßnahmen variiert zwischen den Branchen
Ob beschlossene Arbeitsschutzmaßnahmen den Beschäftigten zufolge in der Praxis auch umgesetzt werden, variiert je nach Branche. Am häufigsten berichteten Beschäftigte aus Lebensmittel- und Gastgewerbeberufen, Berufen in Unternehmensführung und -organisation sowie IT- und naturwissenschaftlichen Dienstleistungsberufen, dass die Maßnahmen eingehalten wurden (91 %). Die niedrigsten Werte wurden für fertigungstechnische Berufe (81 %) sowie Verkehrs- und Logistikberufe (76 %) ermittelt.
Während im Sommer 2020 noch 90 Prozent der Befragten die jeweils getroffenen Maßnahmen für angemessen hielten, waren es zu Beginn 2021 noch 85 Prozent. Mit den Maßnahmen zufrieden sind besonders häufig Beschäftigte in klassischen Büroberufen und Gesundheitsberufen. Nicht weitreichend genug sind die Maßnahmen dagegen für knapp ein Fünftel der Beschäftigten in sozialen und kulturellen Dienstleistungsberufen.
Den Bericht „Gut geschützt im Betrieb? – Arbeitsschutz in der Corona-Pandemie aus Sicht der Beschäftigten" gibt es im PDF-Format zum Herunterladen.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)/Cornelia Meier