Hygienepauschale gibt es nun bis zum 30. September 2021

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Mit seiner Aktualisierung der Regelungen für den Heilmittelbereich gab der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine weitere Verlängerung der Hygienepauschale von 1,50 € bekannt.
Heilmittelerbringer können somit weiterhin die Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen.
Die Position kann nur für Verordnungen abgerechnet werden, die in dem in der Rechtsverordnung bestimmten Zeitraum erstmals zur Rechnungsstellung eingereicht werden. Für bereits abgerechnete Verordnungen erfolgt keine Nachberechnung. Bei vertraglich zulässigen Teilabrechnungen erfolgt die Abrechnung der Positionsnummer X9944 einmalig mit der Schlussrechnung.
Weitere Verlängerungen von Regelungen für den Heilmittelbereich lesen Sie hier.