Hilfe für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler

(Foto: JuergenJotzo/pixelio.de)

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Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige im Volumen von 50 Milliarden Euro beschlossen. Finanziert wird damit unter anderem ein Rettungsschirm, um den erheblichen Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zu decken. In einem Eilverfahren soll das Programm noch am Mittwoch vom Bundestag und am Freitag vom Bundesrat gebilligt werden. In Teilen steht der Rettungsschirm ab sofort bereit.

Für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler sind Soforthilfen geplant. Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten können eine Einmalzahlung von 9.000 Euro für drei Monate bekommen.

Für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten steigt die Summe auf bis zu 15.000 Euro. Das Geld wird von den Ländern verteilt, die damit wiederum die Kommunen beauftragen können; einige von ihnen haben entsprechende Soforthilfen schon im Angebot, die bundesweite Hilfe mit einem Volumen von bis zu 50 Milliarden Euro kommt nun hinzu.

Das Geld ist als Zuschuss für Miet- und Pachtkosten gedacht, soll ab April fließen und muss nicht erstattet werden. Falls ein Unternehmen die Miete um mindestens 20 Prozent gemindert bekommt, kann der nicht benötigte Zuschuss auch verzögert für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Vorausgesetzt wird, dass die Corona-Krise das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt. Eine Existenzbedrohung oder ein Liquiditätsengpass muss eidesstattlich versichert werden. Wer schon vor März 2020 zu kämpfen hatte, fällt nicht darunter.

Soforthilfen werden über die Bundesländer ausgezahlt
Die Soforthilfen sollen über die Bundesländer bewilligt werden, die sich aktuell darauf vorbereiten, die Hilfen auszuzahlen. Einige Bundesländer haben zusätzliche Soforthilfen beschlossen. Im Folgenden eine Übersicht, welche zusätzlichen Hilfen es gibt und – soweit bekannt – wo man die Soforthilfen des Bundes erhält.

Baden-Württemberg
Förderung derzeit über Corona-Hotline. Zur Antragsseite

Bayern
Soforthilfe-Programm mit Zahlungen zwischen 5.000 € und 30.000 €. Zum Antrag

Berlin
plant Antragstellung zum 27.3.2020. Zur Übersicht

Brandenburg  Zum Antrag

Bremen
Soforthilfen von bis zu 5.000 € im vereinfachten Verfahren, bei besonderem Bedarf bis 20.000 €. Weitere Infos hier

Hamburg
Weitere Infos

Hessen Zur Übersicht 

Nordrhein-Westfalen Infos hier

Mecklenburg-Vorpommern
Antragstellung für Soforthilfen Zum Antrag  

Niedersachsen Zur Übersicht 

Rheinland-Pfalz
Soforthilfeprogramme sind beschlossen, aber noch nicht freigegeben. Zur Übersicht hier. 

Saarland
Soforthilfe Zur Übersicht

Sachsen
Soforthilfe
   Zum Antrag

Thüringen
Antragstellung für Soforthilfen Zum Antrag

Sachsen-Anhalt (Infos hier)

Schleswig-Holstein (Infos und Antrag)

 

Grundsicherung
Die Bundesrergierung will mit zusätzlichen 3 Milliarden Euro dafür sorgen, dass Selbstständige leichter Zugang zur Grundsicherung erhalten. Damit können Lebensunterhalt und Unterkunft in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden – der Verbleib in der eigenen Wohnung wird also gesichert. Antragstellerinnen und Antragsteller auf Grundsicherung müssen in den nächsten Monaten weder Vermögensverhältnisse offenlegen noch ihr Vermögen antasten.

Diese Ausnahmen gelten für sechs Monate. Damit die Leistungen sehr schnell ausgezahlt werden können, werden Anträge auf Grundsicherung vorläufig bewilligt. Die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nachträglich.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grundsicherung gibt es hier

 

Kredithilfen durch KfW und Bürgschaftsbanken
Am 23. März 2020 ging das KfW-Sonderprogramm 2020 an den Start. Die Mittel für das KfW Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen zur Verfügung.

Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro sollen weitere Erleichterung für die Wirtschaft schaffen. Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen sollen Banken und Sparkassen die Kreditvergabe erleichtern.

Das KfW-Sonderprogramm 2020 wird über die Programme KfW-Unternehmerkredit (037/047) und ERP-Gründerkredit - Universell (073/074/075/076) umgesetzt, deren Förderbedingungen modifiziert und erheblich erweitert werden. Daneben ermöglicht das Sonderprogramm „Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung“ (855) große Konsortialfinanzierungen unter Risikobeteiligung der KfW.

Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.

Anträge können sofort über die Hausbank gestellt werden. Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich. Eine einfache und unbürokratische Antragsbearbeitung wird sichergestellt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW.

Ein Faktenblatt „KfW Sonderprogramm 2020“ finden Sie hier.


Bürgschaften für Betriebsmittel

Als weitere Maßnahme zum Schutz der Unternehmen hat die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Verbürgung von Betriebsmittelkrediten durch Bürgschaftsbanken verbessert. So wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Der Bund wird seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10% erhöhen, damit die in der Krise schwer einzuschätzenden Risiken leichter geschultert werden können. Die Obergrenze von 35% Betriebsmitteln am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird auf 50% erhöht. Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffnet der Bund die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen können.

Sofern infolge der Corona-Krise Kredite für Ihr Unternehmen notwendig werden, können die Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung ermöglichen.
Anfragen von Unternehmen zur Überbrückung Corona-bedingter Liquiditätsengpässe können direkt und mit zügiger Rückmeldung über das neue Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Wichtig für die schnelle Beurteilung einer Finanzierungsanfrage und für die Begleitung einer Überbrückungsfinanzierung ist die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht.

Zum Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken

 

Auf der Seite www.fuer-gruender.de findet man eine Übersicht, insbesondere zu dem bundesweiten Zuschuss für Freiberufler, Selbstständige und Kleinstunternehmen. Stand 25. März 2020. Die Details gibt es hier.