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Versorgungsintervalle von 
orthopädieschuhtechnischen Hilfsmitteln Allgemeine Grundlagen

Orthopädische Hilfsmittel können von dem Arzt verordnet werden der das Hilfsmittel auch abnehmen kann. Das Verordnungsblatt muss explizite Angaben für das zu empfehlende orthopädische Hilfsmittel enthalten wie:

  •  genaue Diagnose der entsprechenden Fuß- oder Zehendeformität;
  •  entsprechende Hilfsmittelnummer;
  •  oder detaillierte genaue Beschreibung des notwendigen Hilfsmittels so dass die entsprechende Hilfsmittelnummer nicht zwingend notwendig wird.

Orthopädische Hilfsmittel unterliegen nicht dem Budget.

 

Eine Prüfung zur Anspruchsberechtigung erfolgt durch den jeweiligen Kostenträger vor der zu erbringenden Leistung durch den Orthopädieschuhmacher.

 

Folgende orthopädische Schuhformen werden bei medizinischer Notwendigkeit von den Kostenträgern unter Einhaltung der festgesetzten Versorgungsintervalle paarweise erstattet.

  •  orthopädische Straßenschuhe;
  •  orthopädische Hausschuhe;
  •  orthopädische Sportschuhe;
  •  orthopädische Badeschuhe;
  •  orthopädische Interimsschuhe (als Zwischenlösung zur forcierten Mobilisierung);
  •  orthopädische Sicherheitsschuhe.
Foto: Eakrin/Adobe Stock
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