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Off-Label-Use

Behandlung mit Medikamenten die für diese Erkrankung nicht zugelassen sind.

Wenn eine begründete Aussicht auf Linderung besteht kann eine solche Behandlung auch durch die Krankenkasse bezahlt werden.
Mehr zum Off-Label-Use können Sie beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erfahren:
www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/arzneimittel/off-label-use.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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