Behandlung mit Medikamenten, die für diese Erkrankung nicht zugelassen sind. Wenn eine begründete Aussicht auf Linderung besteht, kann eine solche Behandlung auch durch die Krankenkasse bezahlt werden. Mehr zum Off-Label-Use können Sie beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erfahren: www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/arzneimittel/off-label-use.