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Kostenvoranschlag/
Kosten­erstattung

Viele Hilfsmittel können ohne Kostenzusage der Krankenkasse direkt gefertigt bzw. an den Patienten abgegeben werden. Für höherpreisige oder aufwändige Hilfsmittel muss der Leistungserbringer in der Regel einen Kostenvoranschlag erstellen.

Dieser Antrag auf Kostenübernahme muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Krankenkasse prüft ob das verordnete Hilfsmittel zur Therapie oder zum Ausgleich einer Behinderung medizinisch notwendig und wirtschaftlich ist. Weil der Sachbearbeiter bei der Krankenkasse in der Regel kein Mediziner ist schaltet er bei medizinischen Fragen den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) ein. Dieser prüft 
unabhängig von der Krankenkasse ob die Versorgung so wie im Kostenvoranschlag beschrieben ausreichend zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Die Entscheidung über 
eine Kostenzusage oder eine Ablehnung liegt bei der Krankenkasse. Gegen eine 
Ablehnung der Kostenübernahme kann 
der Patient Widerspruch einlegen.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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