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Hilfsmittelverzeichnis

Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland enthält eine Auflistung derjenigen Hilfsmittel deren Kosten nach der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden müssen wenn der Arzt sie aufgrund einer medizinischen Indikation verschreibt.

Das Hilfsmittelverzeichnis wird von den Krankenkassen ständig fortgeschrieben so dass auch neue Hilfsmittel in das Verzeichnis aufgenommen werden können.

Entsprechend ihrer Einsatzgebiete werden die Hilfsmittel verschiedenen Produktgruppen (PG) zugeordnet. Für die Orthopädieschuhtechnik sind folgende Produktgruppen relevant: Bandagen (PG 05) Einlagen (PG 08) Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (PG 17) Orthesen (PG 23) und Schuhe (PG 31). Produkte werden auf Antrag der Hersteller in das Hilfsmittelverzeichnis ­aufgenommen wenn sie die geforderten Eigenschaften und Qualitätsmerkmale ­aufweisen.

Jede Produktgruppe enthält eine Gliederung und eine Definition mit leistungsrechtlichen Hinweisen und einer Aufzählung der Indikationen die eine Versorgung rechtfertigen. Darüber hinaus werden in den Produktuntergruppen Qualitäts­mindest­anforderungen veröffentlicht sowie Dienstleistungsanforderungen festgeschrieben.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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