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Gutachterkommission und Schlichtungsstellen

Bei den Landesärztekammern sind seit 1975 Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für Patientenbeschwerden eingerichtet.

Als weisungsunabhängige Gremien sollen sie bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arzt und Patient möglichst objektiv klären ob gesundheitliche Komplikationen auf einem Behandlungsfehler („haftungsbegründende ärztliche Behandlung“) beruhen. Ziel dieser Einrichtungen ist die außergerichtliche Einigung zwischen Arzt und Patient.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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