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20. Februar 2020
Redaktion

Ein rares Gut – der Podologe

Das Gesundheitswesen in Deutschland ist von Versorgungsengpässen betroffen. Wie steht es wirklich um den Fachkräftemangel?
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Foto: Nuthawut/Adobe Stock

Die Podologie zählt zu den Gesundheitsfachberufen. Seit der Neuschaffung des Berufes im Jahr 2002 wurden jährlich deutliche Zuwächse im Bereich Ausbildung und therapeutische Versorgung der Patienten verzeichnet. Zeitgleich nahmen in podologisch gut versorgten Regionen Amputationen bei Betroffenen mit Diabetischem Fußsyndrom nachweislich ab. Die Beurteilung der podologischen Versorgung ist durchweg positiv. Für den Bereich Podologie liegen nur wenige belastbare Kennzahlen vor. Dies liegt zum einen an dem relativ jungen Alter des Berufsbildes, weshalb die Professionalisierung im Hinblick auf Forschung und Evidenz noch in der Entwicklung ist. Zum anderen ist die Abgrenzung der Berufszugehörigkeit zwischen Podologen und sonstigen Fußpflegenden vermutlich nicht immer eindeutig, wodurch medizinische und kosmetische Fußpflegebetriebe statis-tisch zusammengefasst betrachtet werden – obwohl Zielgruppe und Versorgungsauftrag grundlegend verschieden sind.

Fachkräftemangel gilt als gesichert

Aktuell kann für die Podologie ein relativer Fachkräftemangel als gesichert betrachtet werden: Vielen Berufsangehörigen, die in Teilzeit – oder in geringfügiger Beschäftigung – tätig sind, stehen relativ wenige, hoch ausgelastete Podologen gegenüber. Eine Umfrage bestätigt die hohe Auslastung und die derzeit ungenutzten Steigerungspotenziale in der Patientenversorgung. Die Einschätzung der Praktizierenden im Hinblick auf Behandlungsbedarfe und Steigerungsmöglichkeiten spitzt sich weiter zu, wenn die zunehmende Prävalenz des Diabetischen Fußsyndroms einkalkuliert wird. Um die Amputationsrate auf gleichem Niveau zu sichern und weiter zu reduzieren, muss die podologische Versorgung ausgebaut werden.

 

Strategien gegen den Mangel

Strategien gegen den relativen Fachkräftemangel sollen kurz- und mittelfristig darauf ausgerichtet sein, die geringfügig und in Teilzeit Beschäftigten in Mehrarbeit zu bringen. Zudem sollte die deutschlandweite Qualifikation von Nachwuchsfachkräften ausgebaut werden, um einem langfristig drohenden absoluten Mangel vorzubeugen. Erfolgversprechende Maßnahmen für eine Steigerung des Arbeitsstundenvolumens sind auf der Seite der Arbeitgeber die Verbesserung der Attraktivität von Mehrarbeit durch höhere Vergütung, Zusatzangebote und steuerfreie Boni. Eine Individualisierung und Flexibilisierung der Arbeitszeiten ermöglichen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Weitere Maßnahmen sind Fachkräfte aus dem Ausland zu rekrutieren, ältere Mitarbeiter im Betrieb zu halten, Geringqualifizierte, Männer, Behinderte und Wechselwillige gezielt in die Personalsuche mit einzubeziehen, um die Mitarbeiterauswahl zu erweitern und um Diversität zu fördern. Durch die besondere Altersstruktur in der Podologie kommt der Berücksichtigung verschiedener Lebensphasen und der horizontalen Entwicklung besondere Bedeutung zu. Berufliche Migration aus anderen Gesundheitsberufen in die Podologie sollte gezielt gefördert werden.

Mehr Qualifikation und mehr Vergütung

In der Verantwortung der Politik, der Sozialversicherungsträger und der Interessenvertreter der Podologen liegen die Qualifikation des Nachwuchses und die Vergütung podologischer Leistungen. Für eine Steigerung der Auszubildendenzahlen sollten die Maßnahmen Schulgeldfreiheit, Ausbildungsvergütung, Flexibilisierung, Digitalisierung und Modularisierung der Ausbildung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf für lebenslanges Lernen verwirklicht werden. Hier sind die besonderen Belange der Erwachsenenbildung und das höhere Lebensalter der Auszubildenden zu berücksichtigen. Um die Podologie in der Breite der medizinischen Versorgung zu implementieren, sollten Arbeitsplätze im stationären und teilstationären Bereich geschaffen werden.

Der Fachkräftemangel in der Podologie in Kennzahlen

Fachkräftemangel definiert sich als Marktungleichgewicht offener Stellen zu verfügbarem Fachpersonal. Um berufsbezogene Prognosen zu treffen, gibt es zwei verlässliche Instrumente: die Kennzahlen der Agentur für Arbeit und den Fachkräfteindikator des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BiBB). Die Agentur für Arbeit zieht zur Beurteilung die Vakanzzeit offener Stellen und die Arbeitslosenquote im Beruf heran. Der Fokus liegt ausschließlich auf der Beurteilung des Arbeitsmarktes im angestellten und arbeitssuchenden Bereich, Selbstständige werden durch die Agentur nicht erfasst. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) hat zur Beurteilung der Mangelsituation in Berufen einen Fachkräfte­indikator (FKI) (Maier u.a.: Indikatoren zur Abschätzung der Fachkräftesituation im Beruf. 2018) definiert. Dieser betrachtet komplexere Zusammenhänge und ermöglicht gezieltere Lösungsansätze

Er besteht aus der Addition dreier Kennzahlen

  • dem Volumenindikator VI (das Arbeitsvolumenpotenzial der Berufsgruppe. Wie viele Berufsangehörige stellen wie viele Arbeitsstunden zur Verfügung, und wie groß ist das mögliche Steigerungspotenzial?),
  • dem Qualifikationsindikator QI (die Ausbildungsaktivität) und
  • dem Substitutionsindikator SI (ob die Tätigkeit durch ungelerntes Personal substituierbar wäre, und wie hoch der Aufwand der Qualifizierung ist, um auf einem Arbeitsplatz einsetzbar zu sein).

Der Fachkräfteindex kann Werte zwischen 0 und 100 annehmen, mit einem Mittelwert von 50,5. Je höher der Wert ausfällt, desto höher ist die Konkurrenz und die Sättigung auf dem Arbeitsmarkt, je niedriger desto schwieriger ist die Stellenbesetzung. Bis zu einem Wert von 46 liegen Engpässe in der berufsspezifischen Rekrutierung von Fachkräften vor. Der Fachkräfteindex für die Podologie ist 55, und liegt damit überraschend über dem Durchschnitt. Ein prekärer Fachkräftemangel, wie er aus Sicht der Berufsangehörigen vorliegt, ist somit nicht nachweisbar. Woran liegt das? Vermutlich an zwei Dingen: Zum einen sind sehr viele Berufsangehörige in Teilzeit tätig. Dieser relative Mangel ist einfacher und kurzfristiger zu beheben als ein absoluter, und wird deshalb in der Berechnung des Indikators weniger schwer gewichtet. Zum anderen ist es möglich, dass die Gesundheitspersonalrechnung durch eine unsaubere Erfassung medizinischer Fußpflegender verfälscht wird, wodurch die Anzahl an Podologen verzerrt erhöht wäre. Dies ist allerdings eine Vermutung, die nicht eindeutig verifiziert werden kann. Eine Zusammenfassung aller Ausbildungsabsolventen seit Auflage des Podologengesetzes ergibt eine Zahl von 16000 Therapeuten, während die Gesundheitspersonalrechnung des statistischen Bundesamtes von 20000 Podologen ausgeht. Die Differenz von 4000 Personen (das entspräche jedem 5. Podologen!) stützt die Vermutung der verzerrten Datenerhebung. Eine Klarheit in den Kennzahlen zu Podologen und Fußpflegenden könnte nur ein Berufs-urkundennachweis erbringen.

Was sagen Podologen zum Mangel?

Um die interprofessionelle Sicht der Berufsangehörigen zu beurteilen, wurde im Frühjahr 2019 eine Umfrage zum Fachkräftemangel in podologischen Praxen durchgeführt. Insgesamt wurden 387 Antworten verwertet. Welche zusätzlichen Erkenntnisse konnten aus der interprofessionellen Umfrage gewonnen werden?

  • Die Befragten sind zum überwiegenden Teil in Praxen mit Kassenzulassung organisiert. Die deutliche Mehrheit ist selbstständig tätig.
  • 87 Prozent der Podologen gibt an, mit Kassenzulassung zu arbeiten.
  • Der Anteil der Angestellten in Podologiepraxen von 15 Prozent in der Umfrage fällt geringer aus als erwartet.

Dies steht im diametralen Widerspruch zu den Annahmen der Bundesregierung, wonach 70 Prozent aller Heilmittelerbringer im Angestelltenverhältnis und 3000 Podologen in stationären Einrichtungen arbeiten. Das bestätigt die Annahme, dass die Datenerhebung noch unzureichend ist.

  • Keiner der Befragten arbeitet angestellt in einer öffentlichen oder stationären Einrichtung – also einer Akutklinik oder Rehabilitationseinrichtung. Entgegen allen anderen Heilmittelerbringern scheinen die Podologen in der stationären Versorgung keine Rolle zu spielen. Woher die oben genannten Angaben zu 3000 Podologen in der stationären Versorgung stammen, kann nicht ermittelt werden. Wie sieht es hier bei anderen Berufsgruppen aus? Dazu im Vergleich die Zahlen aus Physiotherapie und Ergotherapie: Knapp 75 Prozent arbeiten dort in ambulanten Einrichtungen, 16 Prozent in stationären oder teilstationären Einrichtungen. Angestellt in Praxen sind 2012 und 2013 rund 70000, in stationären und teilstationären Einrichtungen (Krankenhäuser, Rehakliniken und Pflegeeinrichtungen) rund 36000 Physiotherapeuten und Masseure (Reinhardt: Ökonomische und berufliche Situation der ambulanten Physiotherapie und Ergotherapie in Deutschland, 2018). Die Podologie ist im Kodierleitfaden der DRGs (Diagnosis Related Group) für psychosoziale Leistungen im somatischen Akutkrankenhaus zur Versorgung von Patienten mit Diabetes mellitus unter der Ziffer 8-984 („Multimodale Komplexbehandlung bei Diabetes mellitus“) zwar theoretisch vorgesehen, in der Realität jedoch so selten vorhanden, dass es nicht zu einer Ermittlung von Kennzahlen ausreicht. Derzeit beschäftigen nur ausgesuchte Spezialkliniken mit DDG-Zertifizierung wie zum Beispiel Bad Mergentheim Podologen im interdisziplinären Team.
  • Die Arbeitsbelastung und -auslastung der befragten Podologen ist insgesamt als hoch einzuschätzen. Der Verlauf der podologischen Therapie als Dauertherapie ist ein Alleinstellungsmerkmal. Rund 50 Prozent aller tätigen Podologen behandelt 10 bis 15 Patienten an einem Regelarbeitstag. Nahezu 90 Prozent der Tätigen ist vollzeitbeschäftigt. Eine 6-Tage Arbeitswoche am Patienten (ohne Verwaltungsaufwand) ist bei 12 Prozent der Podologen Realität.
  • Die Patientenzahlen in Podologiepraxen steigen stark. Knapp 75 Prozent der Befragten hat wöchentlich bis zu fünf Neuanfragen, mehr als ein Viertel sogar täglich bis zu fünf Neuanfragen. Da in der Podologie überdurchschnittlich häufig aus dem Erstkontakt Dauer-therapien entstehen, ist eine Auslastung schnell erreicht (im Gegensatz zu den Therapiedauern der anderen Heilmit-telerbringer ist die PKB als Dauerbehandlung „im Regelfall“ eine Besonderheit).
  • 57 Prozent der Umfrageteilnehmer suchen Mitarbeiter. Würde man das Ergebnis auf die Anzahl der IK-Nummern (5620 Betriebe) hochrechnen, stünden 3203 unbesetzte Arbeitsverhältnisse in deutschen Podologiepraxen zur Verfügung. Die unbesetzten Stellenangebote umfassen ein hohes Stundenvolumen. In der differenzierten Umfrage hatten sogar 79 Prozent Podologen Bedarf an Zuarbeit, was in einer Hochrechnung 4440 unbesetzten Arbeitsverhältnissen entspräche. Im Kontrast dazu sind nur 300 offene Stellen bei der Agentur für Arbeit in der Podologie gemeldet. Rund die gleiche Anzahl finden sich in Internet-Stellenportalen. Unter den Angaben zur Stundenanzahl der gesuchten Mitarbeiter hatte ein Drittel der Praxen eine Stelle in Vollzeit zu vergeben, ebenfalls ein Drittel in Teilzeit mit einer halben Stelle. Würden alle Bedarfe zusammengenommen, könnten nur die befragten Podologen fast 8000 Arbeitsstunden pro Woche besetzen! Welche Prognose sich daraus für alle Praxen ergibt, ist nicht zu ermessen. Fest steht, dass der Bedarf an Mitarbeitern immens sein muss.

Welche Maßnahmen empfehlen Expertengremien?

Die Bundesagentur für Arbeit, das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung des Institutes der Deutschen Wirtschaft e.V. und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben verschiedene Strategiepapiere veröffentlicht, deren Maßnahmen bereits in den Gesundheitsberufen angewandt werden. Da anhand der Kennzahlen ein Miss-verhältnis zwischen den Arbeitskräften und den Arbeitsstundenvolumen besteht (also viele Teilzeitarbeitende zu relativ wenigen Vollzeitarbeitenden), liegt die Priorität auf schnell wirksamen Maßnahmen, die das Arbeitsstundenvolumen der „stillen Reserve“ erhöhen. Mittel- und langfristige Strategien sollen die Attraktivität des Berufes stärken und die Auszubildendenzahlen steigern.

Empfehlungen für die Podologie

  • Teilzeitmitarbeiter und geringfügig Beschäftigte sollen in Mehrarbeit gebracht werden. Da meist Frauen als Podologinnen tätig sind, und der Frauenanteil in den Teilzeitarbeitsverhältnissen wesentlich höher ist, müssen Instrumente zur Steigerung des Arbeitszeitvolumens speziell für Frauen erfolgen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern und Mehrarbeit finanziell attraktiv zu gestalten, sind dafür notwendige Voraussetzungen für Mehrarbeit. Frauen beziehungsweise Ehepartnerinnen sind gerade in Teilzeitarbeitsverhältnissen mit wenigen Arbeitsstunden und einem besser Verdie­nenden Partner in einer steuerlich benachteiligten Situation. Ein Aufstocken von Stunden kann der Steuerprogression zum Opfer fallen, so dass Mehrarbeit sich nicht lohnt. Hier können andere Angebote zur Anerkennung der Arbeit eingesetzt werden, wie zum Beispiel die Übernahme der Kinderbetreuungskosten. Nützlich wäre es auch, ältere Arbeitnehmer über das Rentenalter hinaus mit möglichst hohem Stundenvolumen zu beschäftigen. Dies fördert zusätzlich den Wissenserhalt und die Diversität im Team.
  • Die geringe Vergütung hält Podologen davon ab, ein Angestelltenverhältnis einzugehen, oder als Angestellter mehr als geringfügig zu arbeiten. Die Vergütungen sind in einem positiven Veränderungsprozess. Durch das ­Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) und das Terminservice- und Versorgungsgesetzs (TSVG) sind die Behandlungspreise merklich gestiegen, die Rahmenbedingungen wurden wenigs­tens teilweise entbürokratisiert und die Position der Heilmittelerbringer nachhaltig gestärkt, was sich über den jetzigen Zeitpunkt jeden Juli in weiteren Vergütungsanpassungen positiv bemerkbar machen wird. In den kommenden ein bis zwei Jahren werden die Auswirkungen in den Praxen deutlich spürbar sein. Durch die Transparenzvereinbarung sind Praxisinhaber zur Informationsübermittlung der Gehälter verpflichtet, was die Situation der Angestellten nachhaltig stärkt – zu beiderseitigem Vorteil.
  • Podologen sollten sich als Arbeitgeber profilieren. Podologen verhalten sich ambivalent. Der Bedarf nach Mitarbeitern scheint aus Sicht der Praxen immens hoch zu sein – dennoch mangelt es an öffentlicher Kommunikation in Form von Stellenanzeigen. Es ist vorteilhaft, sich als attraktive Arbeitgeber zu profilieren und die Mehrwerte einer Beschäftigung in der eigenen Praxis explizit in Stellenanzeigen, egal in welchem Medium, zu kommunizieren. Wechselwillige Podologen sollen sich angesprochen fühlen. Auch eine Erweiterung der Zielgruppe (Männer, Körperbehinderte und Fachkräfte aus dem Ausland) sollte angedacht werden. Trotz Frustration und finanzielle Einbußen durch mangelnde oder unpassende Bewerbungen darf das Inserieren nicht eingestellt werden. Die Agentur für Arbeit darf aber ebenso nicht aus ihrer Verantwortung für die Suche auf dem Arbeitsmarkt entlassen werden: Um Bedarfe realistisch abbilden zu können, sind Kennzahlen und statistische Daten unerlässlich. Wenn die Kategorisierung der Podologie unter die Therapieberufe abgeschlossen ist (evtl. 2020), wird sich voraussichtlich auch die Berufsberatung und -vermittlung verändern und zielgerichteter ablaufen. Das stärkste Argument gegenüber der Arbeitsagentur und damit auch gegenüber der Bunderegierung wäre die Meldung aller freien Stellen in Podologiepraxen.

Die Ausbildungssituation steht vor einer Umbruchphase

In dieser Legislaturperiode soll der Prozess für Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen abgeschlossen sein, die Novellierung des Berufsgesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen sollen im nächsten Jahr in die legislative Beratung gehen. Die Reaktion der Ausbildungsinteressierten ist in großen Teilen Deutschlands abwartend, was die Lage auf dem Arbeitsmarkt weiter zuspitzt und die privaten Berufsfachschulen in finanzielle Not bringt. Sollte dann die Nachfrage nach der Podologieausbildung steigen, ist ein Engpass in der Lehre zu erwarten, da die Ressourcen der Schulen limitiert sind. Ausbildungsanbieter sollten trotz unsicherer wirtschaftlicher Lage die Prognose steigender Auszubildendenzahlen durch die Schulgeldfreiheit mit bedenken, und die personellen und räumlichen Ressourcen für das Angebot weiterer Ausbildungsplätze im Auge behalten.

Kann der steigende Bedarf realistisch beurteilt werden?

Um die Versorgung von Patienten mit DFS auch zukünftig sicherzustellen, müsste die Podologie in den kommenden 20 Jahren um 44 Prozent wachsen, um die Versorgung der prognostizierten 3,1 Millionen Patienten mit DFS abzudecken. In podologischen Praxen findet rund die Hälfte aller medizinisch indizierten Fußbehandlungen im Selbstzahlerbereich statt. Welche zusätzlichen Steigerungen an Arbeitszeitvolumina hier eintreten, bleibt abzuwarten. Sicher ist, dass die Nachfrage das Angebot übersteigen wird.

Podologen sollten in einen öffentichen Sektor transferiert werden.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im stationären und teilstationären Bereich ist für Podologen nicht vorhanden. Obwohl die Behandlung von Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom im stationären Bereich eine große wirtschaftliche Belastung darstellt, Podologen ein maßgeblicher Anteil an der Senkung von Amputationen bescheinigt wird und die Möglichkeit nach DRGs (Diagnosis Related Group) besteht, fehlt der Transfer in Beschäftigungsverhältnisse in den klinischen Bereich. Die Podologie ist im interprofessionellen klinischen Team noch nicht angekommen.

Umsetzen müssen alle

Zusammenfassend wird die Annahme, dass ein Fachkräftemangel vorhanden ist, bestätigt. Auch wenn die Kennzahlen unterschiedlich deutliche Ergebnisse liefern, ist die Empfehlung eindeutig: Die Podologie sollte weiterhin deutlich wachsen, um die medizinischen Bedarfe in der Patientenversorgung zukünftig abdecken zu können. Die sich kontinuierlich verbessernde Einbettung in die Therapieberufe und die Abgrenzung zu anderen Fußpflegenden wird die Kennzahlen zum Berufsbild bereinigen und Prognosen verlässlicher machen.Lösungsstrategien mit einem guten Wirkungsgrad sind ausreichend vorhanden und werden teilweise bereits umgesetzt, weshalb die Aussicht auf Besserung der Fachkräftemangelsituation besteht. Die Zuständigkeit der Umsetzung liegt bei allen Beteiligten: Praxisinhaber sind in der Verantwortung, ihre Bedarfe am Arbeitsmarkt zu kommunizieren, ihre Stellenangebote zu veröffentlichen und sich als Arbeitgeber zu profilieren. Die Politik ist in der Verantwortung, die Patientenversorgung über die in Aussicht gestellten Verbesserungen in der Nachwuchsqualifikation, die Vergütungssteigerungen für die podologische Tätigkeit und die Kontrolle über die Steigerung der Angestelltengehälter in podologischen Praxen sicherzustellen und auszuweiten. Auch Ausbildungsanbieter sind in der Verantwortung, trotz aktuell angespannter Umbruchsituation die Personalakquise und Ressourcenplanung für die Lehre im Hinblick auf eine Steigerung der Auszubildendenzahlen im Blick zu behalten.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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