Die Frist zur Einreichung der Anerkenntniserklärung wurde bis zum 30. September 2021 verlängert, berichtet der Deutsche Verband für Podologie (ZFD) e. V. – kurz podo deutschland. Podologinnen und Podologen füllen dazu die Anlage 7 „Anerkenntniserklärung" vollständig aus und senden diese an ihre zuständige ARGE.
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