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9. Januar 2019
Andrea Nitz-Schneider
Gefahren vermeiden

Arbeitssicherheit in der Podologiepraxis

Sind Sie sicher, dass Ihre Podologiepraxis die Bestimmungen zum Arbeitsschutz erfüllt? Eine Gefährdungsbeurteilung hilft, mögliche Gefahrenquellen zu erkennen. Andrea Nitz-Schneider ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und zeigt anhand eines Beispiels, welche Gefahren auch in einer gut geführten Praxis auftreten können.
Podologin
Foto: Andrea Nitz-Schneider
Zur Gefährdungsbeurteilung einer podologischen Praxis gehört auch die Begutachtung des Arbeitsstuhls. In diesem Falle war mit dem vorhandenen Arbeitsstuhl keine ergonomische Sitzhaltung zu erzielen – der Oberschenkel wird durch den Stuhl abgedrückt.

Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Unternehmer verpflichtet, die für die Mitarbeiter mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen zu veranlassen, die eine Verbesserung von Gesundheit und Arbeitsschutz zum Ziel haben. Die vom Gesetzgeber geforderte Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz gilt seit 1996 auch für Kleinstbetriebe ab bereits einem Mitarbeiter.

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Foto: Eakrin/Adobe Stock
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