DSGVO: Praxen sind gefordert
- Erstellt: 28. Mai 2018

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Zwei Jahre wurde sie verdrängt – nun wird sie Realität und muss umgesetzt werden. Ab dem 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Wer sich noch nicht darauf eingestellt hat, sollte dies möglichst rasch tun.
Eigentlich gilt das neue Regelwerk schon seit Mai 2016. Doch wurde eine zweijährigen Übergangsfrist zugestanden, die nun zu Ende geht. Ab dem 25. Mai 2018 sind deshalb die Vorgaben der neuen Datenschutz-Grundverordnung (VO (EU) Nr. 2016/67 9) in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft rechtsgültig und lösen damit das bisher bei uns geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im Wesentlichen ab.
Gleichzeitig tritt ein neues, deutlich verkürztes BDSG in Kraft, das auf die DSGVO abgestimmt ist. Warum die Reform? Datenschutz war in Europa bisher unterschiedlich geregelt. In den meisten Ländern wurde die Gesetzgebung nicht den Herausforderungen gerecht, vor die sie weltweit agierende Datenkonzerne stellen, wie zum Beispiel Facebook, Googel o. a.
Um was geht es?
Kernthese der DSGVO ist, dass die personenbezogenen Daten der jeweils betroffenen Person gehören – und keinem anderen. Allein die betroffene Person kann über die Verwendung ihrer Daten bestimmen. Dazu gehören Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Ausweisnummer oder IP-Adresse.
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