Auf gute Zusammenarbeit!
- Erstellt: 25. September 2017

Anzeige
Das Beratungshonorar des Steuerberaters gehört für die meisten Podologen zu den unvermeidbaren, laufenden Kosten. Birgit Hallmann erklärt, wie die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater optimal gestaltet werden kann, um den größtmöglichen Nutzen aus dem Beratungsverhältnis zu ziehen.
Die vorrangige Aufgabe des Steuerberaters besteht in den meisten Fällen in der Erstellung der laufenden Buchhaltung, der steuerlichen Gewinnermittlung und der Steuererklärungen. Daneben bieten viele Steuerberater aber auch weitere Beratungsleistungen an, zum Beispiel betriebswirtschaftliche Auswertungen und Beratungen, Finanzierungsberatung, private Vermögensberatung oder Nachfolgeberatung. Informieren Sie sich daher über das individuelle Leistungsangebot Ihres Steuerberaters und entscheiden Sie, welche zusätzlichen Beratungsleistungen in Ihrem Fall sinnvoll sind.
Die Höhe der Beratungshonorare für jede einzelne Leistung sollten Sie natürlich vorab mit Ihrem Steuerberater besprechen, damit es nicht nachträglich zu unerwarteten Gebührenrechnungen kommt. Die Berechnung der Honorare erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Lassen Sie sich die Berechnungsgrundlagen gegebenenfalls im Detail erläutern.
Unterlagen und Belege einreichen
Ihr Steuerberater kann seine Aufgaben nur dann termingerecht erfüllen, wenn alle Unterlagen und Belege zeitnah und vollständig eingereicht werden. Treffen Sie daher klare Terminabsprachen mit Ihrem Steuerberater und halten Sie diese Vereinbarungen unbedingt ein. Wenn Sie die Unterlagen nicht ungeordnet in die Kanzlei bringen, sondern in einem Ordner mit Register vorsortieren, erleichtern Sie Ihrem Steuerberater die Bearbeitung ganz erheblich und senken dadurch zugleich das Bearbeitungshonorar.
Bei Bedarf können Sie einzelne Belege auch kennzeichnen oder kommentieren, um eine leichte und schnelle Zuordnung des Vorgangs zu ermöglichen und Rückfragen zu einzelnen Belegen zu vermeiden. Natürlich können Sie die Belege auch in elektronischer Form übermitteln (scannen oder faxen). Dadurch entfallen Fahrt- und Versandkos-ten zum Steuerberater, die Originalbelege bleiben bei Ihnen in der Praxis und sind dort jederzeit verfügbar.
Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, welche Variante des Belegaustausches in Ihrem Fall sinnvoll ist. Achten Sie bei allen Belegen auch darauf, dass Sie alle Betriebsausgaben vollständig erfassen. Ihr Steuerberater kann ja nicht erkennen, ob Sie einzelne Belege vergessen oder verlegt haben.
Auch bei der privaten Steuererklärung können Sie die Bearbeitung durch eine gute Vorbereitung der Unterlagen vereinfachen, indem Sie alle Belege möglichst geordnet in die Kanzlei bringen. Bei vielen Steuerberatern erhalten Sie dazu einen Sammelordner mit Register, in dem Sie bereits während des laufenden Jahres alle anfallenden privaten Belege abheften können.
Dann brauchen Sie zu Beginn des Folgejahrs nicht „tagelang“ Unterlagen „zusammensuchen“ und die Belege kommen immer optimal vorsortiert in die Kanzlei.
Angebot auswählen und sofort weiterlesen.
1 Jahr der-fuss.de für nur 62,50 € inkl. Mwst. und Versand.
Fordern Sie jetzt gleich Ihre Zugansdaten an. Zum Formular