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26. Juli 2017
Redaktion

An die Gesundheit denken

[Abo] Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) und betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) sind nicht nur für Großbetriebe ein Thema, sondern sie sollten es auch für Kleinbetriebe sein. Warum dies auch für Pododologiepraxen gilt, erläutern Dr. Jan Ries und Louisa Staff, B.Sc.



Grafik: Hochschule Fulda, Health Network

Die Gesundheit der Mitarbeiter in einem Betrieb hat einen entscheidenden Einfluss auf den Erfolg eines Unternehmens. Das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) und die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) spielen bisher hauptsächlich in großen Unternehmen eine Rolle, dabei sind 95,5 Prozent aller Betriebe in Deutschland Kleinst- (bis zu 9 Beschäftigte bzw. 2 Millionen Euro Jahresumsatz) und Kleinbetriebe (weniger als 50 Beschäftigte) und sind somit von zentraler Bedeutung für die deutsche Wirtschaft. 40 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland sind in diesen Unternehmen beschäftigt, aber nur 21 Prozent aller BGF-Maßnahmen der Krankenkassen werden von den Kleinst- und Kleinbetrieben in Anspruch genommen (DNBGF 2015).

Änderungen beim Gesundheitscheck

Änderungen bei Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene nach § 25 Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)  beschlossen. Demnach wurde das Untersuchungsintervall angepasst. Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben demnach künftig nur noch alle drei und nicht mehr alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung.

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Foto: Eakrin/Adobe Stock
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