Die Aufbereitungsstrecke

(Foto: Adobe/Stock)

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Die aktuellen Anforderungen für den Bereich der Aufbereitung von Instrumentarium in der Podologiepraxis ergeben sich aus den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI), den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO), der TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege), der Medizinproduktebetreiberverordnung und dem Infektionsschutzgesetz. Adrienne Springer vermittelt einen Überblick.

Ein separater Raum, getrennt von anderen privaten und gewerblichen Bereichen sind optimale Voraussetzungen, für das Aufbereiten von Medizinprodukten. Der Aufbereitungsbereich sollte über eine Arbeitsfläche verfügen, die ausreichend für alle Arbeitsschritte und desinfizierbar ist. Ein Minimum von 2,50 bis vier Meter Arbeitsstrecke – inklusive Spüle – hat sich bewährt. Die Unterteilung in eine unreine und reine Seite sollte erkennbar sein und ist konsequent umzusetzen.

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